Mitte 2007
Die Eltern haben ein älteres Kind, das seelisch behindert ist: Das ergibt ein mehrmonatiger Aufenthalt in einem Fachkrankenhaus. Seit fast einem Jahr wird das Kind nicht mehr beschult, weil unklar war, was hinter den ständigen Problemen mit anderen Mitschülern steckt und weil die Probleme heftig waren. Jetzt herrscht allerdings Klarheit, worum es geht:
Asperger Syndrom.
Daher beantragen sie beim Jugendamt Unterstützung, die ihnen zusteht bei der vorliegenden Diagnose. Sie möchten eine Beschulung sicher stellen, da das Kind sehr begabt ist. Sie möchten, dass eine ambulante Therapie bewilligt wird; so wurde es vom Krankenhaus dringend empfohlen, weil das Kind sonst wegen seiner Aggressionsattacken dauerhaft weggesperrt werden müsste.
Das wäre dann auf Kosten der Krankenkasse.
Zugegeben eine schwierige Diagnose. Aber in diesem Fall aus Sicht der Klinik „100 prozentig und ohne Zweifel“.
Die Sachbearbeiterin beim Jugendamt sagt zu, den Antrag der Eltern zu unterstützen, zumal auch der Familienbetreuer bestätigt, dass schnelle Hilfe dringend erfolgen muss, denn die Situation zuhause spitzt sich allmählich zu, weil der Junge 24 Stunden am Tag unbeschäftigt ist; mehrere kleine Geschwister verlangen von der Mutter und dem Vater ebenfalls Aufmerksamkeit, Kraft und Zeit.
Das Kind müsste eventuell dauerhaft in der Psychiatrie weggesperrt werden, wenn nicht bald eine strukturierende und begleitende Hilfe ermöglicht wird.
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