Die Bienenhaltung wird aktuell durch einen Konflikt von Imkern mit Firmen, die Gen-Mais anbauen, belastet.
Kurz gefasst kann man sagen:
Durch den Eintrag von gentechnischen Inhaltsstoffen durch die Bienen in den Honig in bestimmten Gebieten ist es dazu gekommen, dass dieser Honig als „kontaminiert“ als Lebensmittel nicht auf den Markt gebracht werden darf. Als ein Imker darauf hin geklärt haben wollte, in wie weit er denn Schadensersatz für den Verlust bekommen könne bzw. ob dann der Anbau dieses Genmais Mais ( MON 810) überhaupt statthaft sein könne, bekam er zur Antwort: Den Honig dürfe er nun mal nicht verkaufen, weil Lebensmittel mit diesem Stoff nicht verunreinigt sein dürften („Nulltoleranzschwelle“). Aber einen Anspruch auf Schadenersatz habe er nicht. Auf die Frage „Warum?“ , da wurde es sehr schnell sehr juristisch. Interessant, dass Bayrische Behörden da in das selbe Horn tuteten wie der Hersteller, die Firma Monsanto.
Wer sich für weitere Details interessiert, kann diese aus den folgenden Texten entnehmen, die ich aus dem Internet zusammen gestellt habe.
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Ohne Bestäubung durch die Bienen geht es nicht
Die Bienen sind ein Segen für die Natur und Landwirtschaft, aber ein Problem bei der Einführung der Agro-Gentechnik. Hobby- und Erwerbsimkerei sind in Deutschland ohnehin bereits stark rückläufig. Durch die Agro-Gentechnik sieht sich die Imkerei in ihrer Existenz bedroht. Auch die Regelungen des deutschen Gentechnik-Gesetzes können eine gentechnikfreie Honigproduktion auf Dauer nicht gewährleisten. Die absehbare Verunreinigung des Honigs wird die Imkerei ihres Marktes berauben und damit neue Probleme auch für die Landwirtschaft schaffen. Denn die meisten Kulturpflanzen sind auf die Bestäubungsleistungen der Bienen angewiesen. Ohne Bienen werden auch die Bauern weniger ernten.
In Deutschland werden noch etwa 700.000 Bienenvölker von Imkern bewirtschaftet. Davon etwa die Hälfte von rund 4.000 Berufsimkern im Haupt- und Nebenerwerb. Mit 20.000 Tonnen im Jahr wird etwa 20% des Honigbedarfs aus heimischer Produktion gedeckt. Dazu kommen noch Umsätze aus den vielfältigen Nebenprodukten der Imkerei wie Wachs, Pollen Propolis und Gelée Royale. Deutscher Honig hat mit über 90% einen Direktvermarktungsanteil, von dem andere Teile der Landwirtschaft nur träumen können.
Die 75.000 Hobby- und Erwerbsimker in Deutschland schaffen sowohl direkte landwirtschaftliche Arbeitsplätze als auch indirekte Arbeitsplätze durch die mittelständische Zulieferindustrie. Der volkswirtschaftliche Nutzen der Imkerei durch Bestäubung der Kultur- und Wildpflanzen wird auf mindestens das Zehnfache der Honigproduktion geschätzt. In der Landwirtschaft sind 80% der Kulturpflanzen auf den Blütenbesuch durch die Honigbienen angewiesen. In der Natur dienen die Bienen dem Erhalt und der Erneuerung der Blütenpflanzen und sorgen für reichlichen Frucht- und Samenansatz bei Wildpflanzen und -kräutern.
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Not der Blütenbestäuber
Viele Blüten besuchende Insekten ernähren sich nicht nur vom Nektar, den die Blüten abgeben, sondern sie benötigen den Pollen als Eiweißnahrung. Alle Bienen, die Honigbiene ebenso wie die Wildbienen decken ihren Eiweiß-Bedarf ebenso wie den der Jungtiere zu 100% mit Blütenpollen. In vielen Regionen Deutschlands bilden landwirtschaftliche Kulturpflanzen wie Raps, Mais und Sonnenblume die Haupt-Pollenquelle für diese Insekten. Wildpflanzen, die diese Versorgung leisten könnten, wurden aus der Kulturlandschaft in hohem Maße vor allem durch intensive Landwirtschaft verdrängt. Im Falle der Einführung von Agro-Gentechnik werden sich diese Insekten zu einem mehr oder weniger großen Anteil mit gentechnisch verändertem Pollen ernähren. Die Auswirkungen sind nicht absehbar. Beobachtet wurde ein Rückgang der Vielfalt von Insekten und Wildpflanzen. Ebenso wurde ein Überschreiten der Artgrenzen bei der Verdauung von gentechnisch verändertem Pollen im Darm von Honigbienen beobachtet. Zu befürchten sind zudem Schäden der Insekten, vor allem der Bienen durch Toxin-haltigen Pollen (z.B. Bt-Mais).
Fleiß der Biene wird ihr Verhängnis
Die Honigbiene ist von der Agro-Gentechnik in besonderem Maße betroffen.
Sie wird als blütenstete Pollensammlerin mit einem Flugradius von 3km und mehr auf einer Fläche von 30 bis 50 Quadratkilometer den Pollen von gentechnisch veränderten Pflanzen auf gentechnisch nicht veränderte Pflanzen übertragen. Sie sorgt also in hohem Umfang für die Auskreuzung und somit die Kontamination gentechnikfreier Flächen mit Agro-Gentechnik. Darum wird die Honigbiene wesentlich stärker als die Wildbienen mit einem meist kleinen Flugradius in der Landwirtschaft kritisch betrachtet werden. Die Landwirte, die gentechnik-frei anbauen, müssen von der Honigbiene die Kontamination ihrer Ernte mit Agro-Gentechnik befürchten. Die Gentech-Landwirte dagegen müssen aufgrund der Auskreuzung durch die Honigbiene mit Schadensersatzforderungen rechnen. So wird die Honigbiene nach Einführung der Agro-Gentechnik in der Landwirtschaft unerwünscht sein. Für die ohnehin stark rückläufige Imkerei in Deutschland ist dies eine existentielle Bedrohung!
Zudem erzeugt die Biene das Lebensmittel, das als allererstes gentechnisch veränderte Bestandteile enthalten wird noch bevor gentechnisch veränderte Lebensmittel geerntet werden: Honig beinhaltet sofort gentechnisch veränderten Pollen, wenn im Flugradius gentechnisch veränderte Bienenweidepflanzen (Raps oder Mais) angebaut werden. Von den Bienen gesammelter Blütenpollen hatte bereits im Jahr 2005 in der Nähe von Genmais-Versuchsflächen in Deutschland Werte von bis zu 4,4% gentechnisch veränderte Bestandteile! Und das, obwohl sich nur ein kleines Versuchsfeld in der Nähe befand.
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Gentechnik im Honig verboten?
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) mehrere Fragen zur Entscheidung vorgelegt, die von großer praktischer Bedeutung für den Schutz von Imkern und anderen Lebensmittelerzeugern vor ungewollten Verunreinigungen durch genetisch veränderte Organismen (GVO) sind.
In dem Rechtsstreit verlangen Imker von den bayerischen Behörden, Schutzmaßnahmen zu treffen, mit denen der Eintrag von Pollen des genetisch veränderten Maises MON 810 in ihre Imkereiprodukte verhindert wird. Geklärt werden sollen die Fragen, ob auch beim Honig eine Nulltoleranz von nicht zugelassenen gentechnisch veränderten Konstrukten gilt und was überhaupt ein gentechnisch veränderter Organismus ist.
Wir wollen erreichen, dass unzureichend oder überhaupt nicht geprüfte Gentechnik-Konstrukte im Honig nicht erlaubt sind und der Verursacher für Schäden haften muss, so Imkermeister Thomas Radetzki. Wenn das Gericht der Argumentation des Saatgutproduzenten Monsanto folgt, wären Vorsorgeprinzip und Verbraucherschutz, wie sie in der EU und im deutschen Recht verankerten sind, aufgehoben. Der Konzern will erreichen, dass auch nicht oder nur unzureichend zugelassene GV-Konstrukte in Lebensmitteln zu finden sein dürfen.
Die Anrufung des EuGH ist auch eine Ohrfeige an die deutschen
Gentechnik-Behörden, die die Probleme der Imker durch seltsame
Interpretationen des Rechts versuchen unter den Tisch zu kehren,
sagt Radetzki.
In der ersten Instanz hatte das Verwaltungsgericht Augsburg festgestellt, dass Honig durch den Eintrag von Pollen des Mais MON 810 – selbst bei geringsten Spuren – seine Verkehrsfähigkeit verliert (Nulltoleranz), diesen Eintrag aber dulden muss. Der betroffene Imker Karl Heinz Bablok hatte infolge dieses Urteils seine gesamte Jahreshonigernte im September in der Müllverbrennung Augsburg entsorgt. Imker und Bienen arbeiten das ganze Jahr. Landwirtschaft und Wildpflanzen brauchen uns für die Befruchtung. Ich begreife nicht, warum die Gentechnik wichtiger sein soll als die heimische Natur. Wenn es so weiter geht höre ich mit den Bienen auf, so Bablok. Ein Drittel unserer Nahrung ist direkt oder indirekt auf Bestäubung durch Bienen angewiesen. Der volkswirtschaftliche Nutzen der Bienen wird in der EU auf etwa fünf Milliarden Euro geschätzt.
Auch der BayVGH will dem Beschluss vom 26.10. 2009 folgend, den Imkern keinen Anspruch auf Schutz vor ungewollten Einträgen zubilligen. Mit den Fragen ans EuGH sollen lediglich Entschädigungsansprüche (z. B. für die Verunreinigung von Honig oder für zusätzliche Aufwendungen von Imkern zur Vermeidung von Einträgen) geklärt werden. Deshalb wird den Imkern der Gang zum Bundesverwaltungsgericht voraussichtlich nicht erspart werden. Für die Imkerei und für andere potenziell betroffene Lebensmittelerzeuger geht es in dem Rechtsstreit darum, ob sie Anspruch auf Schutz vor ungewollten Einträgen von genetisch verändertem Material haben und ob Koexistenz auch praktisch möglich bleibt.